Regionen

Weinregionen Portugals

(Quelle: IVV Jahrbuch 2011)

Auflistung der Weinanbaugebiete in Hektar

(Quelle: IVV Jahrbuch 2011, Stand 31.07.2010)

WEINANBAUREGIONEN(WEINGEBIET)

Q.b.A*

Total

Minho 29.388 31.010
Trás‑os‑Montes 41.358 68.765
Beiras 12.555 56.663
Lisboa 1.505 24.799
Tejo 1.496 18.743
Península de Setúbal 2.057 9.210
Alentejo 8.989 23.490
Algarve 136 1.983
Festland Portugal 97.485 234.663
Azoren 228 1.700
Madeira 497 1.423
Total 98.210 237.786

* Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Quelle: IVV, I.P.)

 

Begriffe zur offiziellen Anerkennung von Weinbaugebiete

  • DO – Denominação de Origem (Herkunftsangabe)
  • DOC – Denominação de Origem Controlada (kontrollierte Herkunftsangabe)
  • DOP – Denominação de Origem Protegida (geschützte Herkunftsangabe)

 

Diese Abkürzungen betreffen Bezeichnungen der Gemeinschaft für Weinprodukte deren Originalität und Individualität an bestimmte geographisch abgegrenzte Region gebunden sind, oder an eine traditionelle Bezeichnung (mit ofizieller Registrierung) von Weinprodukten mit typischen Eigenschaften oder Qualitäten, die einer unabhängigen Regulierung unterliegen und zur DOC Bezeichnung zugelassen sind:

  • VQPRD – Vinho de Qualidade Produzido em Região Determinada (Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, abgekürzt QbA)
  • VLQPRD – Vinho Licoroso de Qualidade Produzido em Região Determinada (Qualitätslikörweine bestimmter Anbaugebiete)
  • VEQPRD – Vinho Espumante de Qualidade Produzido em Região Determinada (Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete)

 

Die Bezeichnung IPR – Indicação Proveniência Regulamentada (Angabe des regulierten Herkunftsgebietes oder eines Gebietes, das sich im Registrierungsprozess zur Anerkennung DOC befindet) wurde im Jahr 2011 aufgehoben als alle Qualitätsweine zum DOC Status anerkannt wurden.

  • IG oder IGP – Indicação Geográfica oder Indicação Geográfica Protegida (geographische Angabe oder geschützte geographische Angabe)

 

IGP ist eine gemeinsame Anerkennung von Weinen einer bestimmten Region, deren Namen auf dem Etikett angegeben wird; die Registrierung ist besonderen Regeln unterworfen. Diese Weine dürfen als Landwein (Vinho Regional) gekennzeichnet werden; besteht eiwe eine gemeinsame Registrierung.

Der Begriff Vinho (Wein) umfasst beliebige Weine, die nicht in einer der oben genannten Kategorien passen, aber den gesetzlichen Regeln der Gemeinschaft zur Weinerzeugung entsprechen.

Weinregion: Diese wird gesetzlich festgelegt, und ist immer an eine Herkunftsangabe DO oder geographischen Benennung IG gebunden. Meist betrifft die Angabe DO eine engere geographische Zone mit weniger Rebsorten, entsprechend der optimalen Terroirbedingungen, im Vergleich zu den Landweinen der gleichen Region.

Unterregion: Wenn gesetzlich anerkannt, dann kann die Unterregion auf dem Etikett zusätzlich zur Angabe der geschützten Herkunft (DOP) genannt werden; es gibt Ausnahmen zu dieser Regel.

Wichtig: Die Abgrenzungen verschiedener kommunaler Untergliederungen innerhalb von DO Gebieten und von relevanten extraterritorialen Flächen werden möglicherweise demnächst überarbeitet werden.

Anmerkung: Die Abkürzungen aller offizieller Bezeichnungen wurden auf portugiesisch beibehalten, da sich alle auf Ortsnamen und regionale Bezeichnungen beziehen.

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